Willkommen auf meiner Website    

Ich habe eine Psychotherapeutische Praxis in Münster und biete kognitive Verhaltenstherapie für Erwachsene an (Privat und Selbstzahler)

Im Folgenden finden Sie Infos zu den Behandlungsmöglichkeiten, den Kosten und der Kontaktaufnahme in meiner Praxis

 

Kontakt: 

Saskia Schultejohann

Tel.: 0251 87247389

Email: info@psychotherapie-schultejohann.de

Meine Praxis

Die Praxis befindet sich im Erdgeschoss in der Münzstraße 33 in 48143 Münster. Die Praxis befindet sich in der Altstadt in der Nähe vom Schlossplatz und ist barrierefrei. 

Wenn Sie mit dem Auto kommen befinden sich mehrere Parkplätze und Parkhäuser in der unmittelbaren Nähe:

- Parkplatz Münzstr. 20 (80m)

- Parkplatz Münzstr. 1 (220m)

- Parkhaus Theater Münster (500m)

Wenn Sie mit dem Nahverkehr kommen:

- Bushaltestelle Münzstr. (Linie 5 und Regionalbusse) befindet sich in 50 Metern Entfernung zur Praxis

- weitere Haltestellen: Kuhviertel Rosenplatz/ Kreuzschanze/ Neutor/Schlossplatz...

Angebot

In meiner Praxis biete ich kognitive Verhaltenstherapie für Erwachsene an (ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler) und kann Sie bei psychischen Beschwerden unterstützen, wie z. B.:

- Depressionen, Erschöpfungszuständen

- Angststörungen (soziale Phobien, Panikstörungen, spezifische Phobien wie Hundephobie)

- Zwangsstörungen

- Traumatisierungen und Traumafolgeerkrankungen

- Aufmerksamkeitsdefizitstörungen (ADHS)

- Persönlichkeitsstörungen

- viele weitere psychische Erkrankungen

 

Kosten

In meiner Praxis biete ich ausschließlich psychotherapeutische Behandlung für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Selbstzahler*innen oder Angehörige der Bundeswehr ab 18 Jahren an.

  • Private Krankenversicherung und Beihilfe: Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen meistens übernommen. Allerdings kann es dabei erhebliche Unterschiede geben. Ich empfehle Ihnen schon vor dem Erstgespräch Kontakt zu Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle aufzunehmen und folgende Fragen zu klären:
  • Ist eine Psychologische Psychotherapie in meinem Vertrag als Leistung enthalten?
  • Werden die Kosten für eine Psychologische Psychotherapie in vollem Umfang oder nur anteilig erstattet?
  • Wie viele Therapiestunden werden übernommen?
  • Welche Unterlagen werden benötigt? (Antrag, Konsiliarbericht, Gutachterverfahren)

     Mit Beginn der Behandlung werden Sie persönlich Vertragspartner*in von mir und müssen sich, wie bei ärztlichen                            Behandlungen auch, selbst um die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung bemühen. Bringen Sie die eventuell benötigten        Formulare zum Erstgespräch mit. Die Kosten der gesamten Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für                      Psychotherapeuten (GOPGOÄ). Der Gebührenfaktor variiert dabei abhängig von der Komplexität und dem Zeitaufwand der            erbrachten Leistung.

  • Selbstzahler*innen: Wenn Sie die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbst zahlen möchten, gilt, wie bei privat Versicherten, die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOPGOÄ) als Grundlage der Berechnung. Ihre Daten werden nicht an die Krankenversicherung weitergegeben.
  • Bundeswehr: Als Angehörige*r der Bundeswehr können Sie eine ambulante Psychotherapie auch in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Für das Erstgespräch benötigen Sie eine Kostenübernahmeerklärung, welche von Ihrem truppenärztlichen Dienst ausgestellt wird. Hiermit können bis zu 5 probatorische Sitzungen wahrgenommen werden. Ist eine Psychotherapie gewünscht und sinnvoll, wenden Sie sich für die Beantragung weiterer Sitzungen an Ihren Sanitätsdienst. Sie müssen für die Kosten der Psychotherapie nicht in Vorleistung gehen, da direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement abgerechnet wird.

Ablauf einer Behandlung

Erstgespräch: Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Außerdem geht es darum zu prüfen, ob eine psychotherapeutische Behandlung fachlich angezeigt ist und ob eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zwischen Ihnen als Patient*in und mir als Behandlerin zustande kommen kann. Die Dauer des Erstgesprächs beträgt 50 Minuten. Falls es Vorbehandlungen gibt und Berichte vorliegen, bringen Sie diese bitte zum Erstgespräch mit, sowie ggf. Unterlagen Ihrer Krankenkasse zur Beantragung einer Psychotherapie.

Probatorik: Im Anschluss können bis zu vier weitere probatorische Sitzungen vereinbart werden. Diese dienen der weiterführenden diagnostischen Einschätzung und der gemeinsamen Behandlungsplanung, etwa dem Festlegen genauer Therapieziele. In dieser Phase wird auch der Antrag auf Psychotherapie gestellt.

Psychotherapeutische Behandlung: Sobald Ihre Krankenkasse der Kostenübernahme für die Psychotherapie zugestimmt hat, können die weiteren Sitzungen geplant werden. Diese finden in der Regel wöchentlich oder nach individueller Vereinbarung statt. Normalerweise dauern sie 50 Minuten, manchmal kann es sinnvoll sein eine Doppelsitzung zu planen. Die Länge einer psychotherapeutischen Behandlung wird individuell festgelegt und richtet sich nach der Schwere Ihrer Symptomatik. Bei bis zu 24 Sitzungen spricht man von einer Kurzzeittherapie, bei bis zu 60 Sitzungen von einer Langzeittherapie.

 

Über mich

Beruflicher Werdegang

  • Bachelorstudium der Psychologie (B. Sc.) an der Universität Osnabrück
  • Masterstudium der klinischen Psychologie (M. Sc.) an der Universität Trier
  • Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin (PiA) im wissenschaftlich anerkannten Verfahren Verhaltenstherapie beim IPP Münster
  • Approbation als Psychologische Psychotherapeutin in 2024 (staatliche Prüfung)
  • Seit 2018 tätig als Psychologin in der Psychiatrie am St. Marien-Hospital Hamm sowie Verhaltenstherapie mit ambulanten Patienten am IPP Institut
  • Seit 2024 tätig in eigener Praxis

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